Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Sobald die Reisebestätigung dem Anmelder zugegangen ist (von uns via E-Mail oder Fax), wird für uns der Reisevertrag verbindlich (auch wenn noch keine Anzahlung erfolgte).

 
2. Bezahlung
Mit Zugang der Reisebestätigung werden Beträge unter EUR 200,00 sofort fällig, bei höheren Beträgen sind mind. 50,00 €  pro Reiseteilnehmer bei Mehrtagesreisen fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 
Ohne Zahlung des vollen Betrages bis 14 Tage vor Reisebeginn besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, verpflichtet jedoch zur Zahlung der Stornogebühren. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
 
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Programm sowie aus den Infobroschüren. Unsere Preise basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl und die in der Reisebeschreibung angegebene Leistung und beziehen sich auf eine Person.
 
4. Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5 %-igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, wegen unvorhersehbarer Gründe der beworbene Reisepreis nicht mehr haltbar ist. Unvorhersehbare und nachgewiesene Gründe sind z. B. Wechselkursschwankungen, Versicherungszuschläge, Ölpreisänderungen, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen. Falls Preisänderungen 5 % übersteigen, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
 
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischenübernachtungen oder ein anderer Reiseablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollte Änderung des Transportmittels notwendig sein um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns diese vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
 
6. Rücksichtnahme & Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass jeder Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, hat der Veranstalter das Recht, ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Gleiches gilt für Reisende, die nach Abmahnung weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme für die Mitreisenden oder den Veranstalter unzumutbar ist.
 
7. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Abmeldung schriftlich (am besten per Einschreiben) bei uns eingegangen ist. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten:
  • Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50 €
  • vom 29. bis 15. Tag 30 %
  • vom 14. bis 7. Tag  50 %
  • vom 6. bis 1. Tag  90 %
  • ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises
Wichtig: Bei Storno nach erfolgter Umbuchung auf einen späteren Termin wird der ursprünglich gebuchte Termin als Reisebeginn zugrunde gelegt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung bietet jedes gängige Versicherungsbüro an.
 
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend tauglich ist oder er die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies betrifft auf unseren Biketouren auch das Nichtbefolgen unserer Guides oder beispielsweise riskantes Fahrverhalten gegenüber anderen Teilnehmern. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Reisenden davon zu unterrichten.

c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
 
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird eine einzelne Reiseleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
 
10. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch EUR 25,00. Bei kurzfristiger Umbuchung, innerhalb von 12 Tagen vor Reisebeginn, ist die Umbuchungsgebühr mindestens EUR 60,00. Die Verlängerung, bzw. jede Art von Änderung eines Gutscheins entspricht einer Umbuchung und wird mit oben genannter Mindestgebühr berechnet. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Arrangements sowie für gegebenenfalls durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten.
 
11. Voraussetzungen zur Teilnahme
Jeder, der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den sportlichen Reisen teilnehmen. Die Anforderungen  und die  Voraussetzungen sind im Programm ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tourguide jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Während allen Touren besteht Helmpflicht. 
 
12. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstaltungsteilnehmer als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Reisen wegen äußerer Umstände, wie z.B. extreme Wetterverhältnisse, Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Soweit wir unsererseits die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren können, erstatten wir in diesem Fall den Reisepreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück.
 
13. Haftung
Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung der Reise unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
 
14. Haftungsausschluss/-begrenzung
Da Mountainbiking  zu hohen körperlichen Belastungen führt, sollten Sie durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Ein separates Formular  zum  Haftungsausschluss/- Gesundheitszeugnis erhält jeder Teilnehmer mit den Reiseunterlagen. Dieses muss spätestens bis zum Tourstart bei ALPIN-MTB ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden. Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, welches fahrtechnisches Können erfordert. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Mountainbiketouren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den eigenverantwortlich handelnden Tourguide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tourguides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport. Wir haften nicht bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums, Ihrer Leihausrüstung sowie die durch den Teilnehmer entstandenen Schäden an den  Unterkünften. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.
 
15. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
 
16. Mitwirkungspflicht 
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
 
17. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Reisen oder Reiseleistungen wie Hotel, Mietbike, Bahntransport etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.
 
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 
19. Allgemeines                                                                                                
Alle Preise in Euro. Wenn die Reise witterungsbedingt nicht durchführbar ist, kann der Betrag nicht zurückerstattet werden. Alle Reisen  sind per Eigenanreise (außer anders gekennzeichnet). Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Fahrzeiten unserer Beförderungsmittel wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehende Folgen und Kosten haften wir nicht.
 
20. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.
 
21. Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.